„Darknet-Gesetz“ gegen internetbasierte Leistungen
Der Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bedroht unseren freien XMPP Service:
Eine weitere neue Straftat ist das Anbieten „internetbasierter Leistungen“ zur Ermöglichung von Straftaten. Gemeint sind damit Handelsplattformen im sogenannten Darknet, aber auch Anonymisierungsdienste oder private Kommunikationsräume könnten davon betroffen sein. Anonymisierung ist sicherlich geeignet, beim Begehen von Straftaten zu helfen – wie viele andere legitime Dienste auch. Anonymität ist aber auch Bestandteil der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung und ermöglicht die Arbeit von vielen Journalisten und Aktivisten. Der Bundesrat hat vor drei Wochen ein solches Gesetz auf den Weg gebracht, das hat das Innenministerium übernommen. Juristen und andere Experten halten diesen Vorschlag für gefährlich. Neben den möglichen Kollateralschäden für wünschenswerte Dienste bleibt zweifelhaft, ob die Regelung überhaupt notwendig ist. Immerhin ist die Beihilfe zu Straftaten bereits jetzt illegal, die Strafbarkeit würde nur noch weiter ins Vorfeld verlagert.